Zuschuss durch österreichische Krankenkassen
Ein wichtiger Punkt für unsere Patientinnen und Patienten aus Österreich:
Dr. Szilvia Papp ist Wahlkieferorthopädin und behandelt österreichische Patientinnen und Patienten in unserer kieferorthopädischen Fachpraxis in Sopron, Ungarn.
Als Wahlkieferorthopädin erfolgt die Behandlung nicht über einen österreichischen Kassenvertrag. Die Behandlungskosten werden daher zunächst von der Patientin bzw. vom Patienten selbst getragen.
Je nach Versicherung und den Voraussetzungen des jeweiligen Krankenversicherungsträgers kann anschließend eine Kostenerstattung bzw. ein Kostenzuschuss beantragt werden.
Die österreichische Sozialversicherung sieht ausdrücklich auch die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung bei Behandlungen durch Wahlkieferorthopädinnen und Wahlkieferorthopäden vor. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die jeweiligen Bedingungen des Versicherungsträgers erfüllt sind.
Was bedeutet „Wahlkieferorthopädin“?
Eine Wahlkieferorthopädin hat keinen Kassenvertrag mit dem österreichischen Krankenversicherungsträger.
Das bedeutet:
- Sie wählen Ihre Kieferorthopädin selbst.
- Sie erhalten die Behandlung in unserer Praxis in Sopron.
- Sie bezahlen die Honorarnote zunächst selbst.
- Anschließend können Sie die Rechnung – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – bei Ihrer österreichischen Krankenkasse einreichen.
- Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet über die Höhe der möglichen Kostenerstattung.
Wichtig: Die Erstattung richtet sich nicht automatisch nach dem tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrag. Die Höhe kann sich nach den jeweiligen österreichischen Vertragstarifen und den für Ihre Behandlung geltenden Bestimmungen richten.
Behandlung in Sopron als Wahlkieferorthopädin
Für österreichische Patientinnen und Patienten hat die Behandlung bei einer Wahlkieferorthopädin einen wichtigen Vorteil: Sie können Ihre behandelnde Kieferorthopädin selbst auswählen und sind nicht auf eine bestimmte Kassenordination angewiesen.
Unsere Praxis in Sopron ist auf Patientinnen und Patienten aus Österreich spezialisiert. Die Kommunikation kann selbstverständlich auf Deutsch erfolgen.
Vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung besprechen wir mit Ihnen:
- Ihre Zahn- und Kieferfehlstellung
- die medizinisch sinnvollen Behandlungsmöglichkeiten
- die voraussichtliche Behandlungsdauer
- die voraussichtlichen Behandlungskosten
- die notwendigen diagnostischen Unterlagen
- die Möglichkeiten einer Einreichung bei Ihrer österreichischen Krankenkasse
Kann ich die Invisalign-Kosten bei meiner Krankenkasse einreichen?
Das hängt von Ihrer Versicherung, Ihrem Alter, der Diagnose und der konkreten Behandlung ab.
Bei der ÖGK ist beispielsweise grundsätzlich vorgesehen, dass bei bestimmten kieferorthopädischen Leistungen auch eine Behandlung durch eine Wahlkieferorthopädin bzw. einen Wahlkieferorthopäden berücksichtigt werden kann. Die Voraussetzungen und die Höhe der Erstattung unterscheiden sich jedoch je nach Leistung.
Bei Invisalign ist besonders wichtig: Eine transparente Aligner-Behandlung ist nicht automatisch mit einer klassischen festsitzenden Zahnspange gleichzusetzen. Deshalb sollte vor Beginn der Behandlung direkt mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden, ob und in welcher Höhe eine Kostenbeteiligung für die geplante Behandlung möglich ist.
Was sollten Sie vor der Behandlung tun?
Wenn Sie eine Kostenbeteiligung Ihrer österreichischen Krankenkasse beantragen möchten, empfehlen wir folgenden Ablauf:
1. Erstberatung bei uns in Sopron
Wir untersuchen Ihre Zähne und Ihre Bisssituation und besprechen die möglichen Behandlungsmethoden.
2. Individueller Behandlungsplan
Wenn Invisalign für Ihre Situation geeignet ist, wird die Behandlung individuell geplant.
3. Kostenvoranschlag
Sie erhalten eine transparente Übersicht über die voraussichtlichen Behandlungskosten.
4. Anfrage bei Ihrer Krankenkasse
Mit den entsprechenden Unterlagen können Sie vor Behandlungsbeginn klären, ob eine Kostenbeteiligung möglich ist.
5. Behandlungsbeginn
Wenn die Voraussetzungen geklärt sind, kann die Behandlung geplant und begonnen werden.
Wichtig
Eine mögliche Kostenerstattung kann nicht von unserer Praxis garantiert werden. Die Entscheidung darüber trifft ausschließlich Ihre zuständige österreichische Krankenkasse.
Wir unterstützen Sie jedoch bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen und erklären Ihnen gerne, welche Dokumente Sie für die Anfrage benötigen.
Wahlkieferorthopädin
Offiziell anerkannt von allen österreichischen Krankenkassen.
EXKLUSIV BEI UNS: Auch für transparente Aligner übernimmt die BVA, SVS, SVA und KFA einen Zuschuss!
Für festsitzende Zahnspangen leisten alle österreichischen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss!
Vertragspartnerin: Dr. Papp – Wahlkieferorthopädin, österreichweit.
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